Fahrlehrer und Fahrzeuge der Fahrschule Rosenboom in Westerholt



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Infos zur Automatikregelung

Eine wichtige Neuerung gibt es seit 2021 für Fahrschüler: Die Automatikregelung. Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B können ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren. Dafür müssen sie während der praktischen Ausbildung mindestens zehn Fahrstunden mit einem Schaltwagen machen und durch den Fahrlehrer die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigt bekommen. Diese müssen sie in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt nachweisen, unter anderem beim Anfahren am Berg, Abbiegen, in Vorfahrtsituationen sowie mit einer umweltschonenden Fahrweise. Bei Erfolg wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Diese dient jedoch nur statistischen Zwecken und hat keine einschränkende Wirkung, außer bei aufbauenden Erweiterungsklassen.




Background Image Fahrschule Rosenboom in Westerholt